14.08.2026
E-Ladestation für ElektrofahrzeugeFür unsere Rehabilitandinnen und Rehabilitanden stehen auf dem Klinikgelände E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Die Nutzung ist ausschließlich unseren Rehabilitand*innenn vorbehalten. Vor der ersten Nutzung erhalten Sie an unserer Rezeption eine Nutzungsvereinbarung, die vor Inbetriebnahme der Ladestation unterschrieben werden muss. Anschließend erhalten Sie den erforderlichen Chip zur Freischaltung der Ladestation.
Nach Abschluss des Ladevorgangs erfolgt die Abrechnung über die Rezeption.
Bei Fragen zur Nutzung oder Abrechnung wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Rezeption.