Gesetzliche Zuzahlung
Wenn Ihre Rehabilitationsmaßnahme von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird (z. B. im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung oder Heilbehandlung), kann eine gesetzlich festgelegte Zuzahlungspflicht bestehen.
Diese beträgt 10 € pro Tag, maximal für 28 Tage im Kalenderjahr – vorausgegangene Krankenhausaufenthalte werden dabei angerechnet. (Preise freibleibend und unverbindlich. Änderungen vorbehalten.)
Die Abrechnung erfolgt direkt bei uns in der Klinik im Auftrag Ihrer Krankenkasse. Falls eine Zuzahlung erforderlich ist, erhalten Sie während Ihres Aufenthalts eine schriftliche Benachrichtigung in Ihr Klinik-Postfach. Die Zahlung kann bequem bar oder per EC-Karte geleistet werden.
Bei einem Aufenthalt über den Jahreswechsel werden auch die Tage aus dem Vorjahr berücksichtigt, sofern sie mit der aktuellen Behandlung zusammenhängen. Für eine korrekte Berechnung benötigen wir ggf. Informationen zu Ihren vorangegangenen Krankenhausaufenthalten.
Wichtige Hinweise
- Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die über die Deutsche Rentenversicherung behandelt werden, müssen bei uns keine Zuzahlung leisten
- Falls Sie einen Befreiungsausweis besitzen, bringen Sie diesen bitte mit und zeigen Sie ihn bei der Anmeldung vor.
Für individuelle Auskünfte zur Zuzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse – entsprechende Informationen finden Sie meist bereits auf der Kostenzusage.
Preise freibleibend und unverbindlich. Änderungen vorbehalten.
Zahlungsmodalitäten
Damit Sie während Ihres Aufenthaltes gut versorgt sind, empfehlen wir, ausreichend Bargeld und Ihre EC-Karte mitzubringen.
In unserer Klinik steht kein Geldautomat zur Verfügung, da die Nachfrage dafür leider nicht ausreicht.
Bitte beachten Sie, dass eine Bezahlung „auf Zimmerrechnung“ leider nicht möglich ist.
Innerhalb der Klinik gibt es verschiedene kostenpflichtige Angebote und Leistungen, für die Bargeld benötigt wird – zum Beispiel TV, WLAN, der Kiosk, Waschmaschine, Briefmarken, Trinkflaschen, Telefongebühren, Zeitungen, Kaffee und Kuchen in der Cafeteria, Freizeitaktivitäten oder die Nutzung der Getränkeautomaten.
Begleitpersonen bitten wir, ihren Aufenthalt und Kurtaxe direkt bei Anreise an der Rezeption abzurechnen.
- Wer erstattet das Fahrgeld?
Wir melden Ihrem Kostenträger automatisch den Zeitpunkt der Abreise. Die Fahrtkosten werden nicht von der Klinik ausgezahlt, sondern – sofern ein Anspruch besteht – nach dem Aufenthalt direkt vom zuständigen Kostenträger erstattet.
- Wie viel kosten Zusatzleistungen/Medien?
Wir bieten Ihnen folgende Medienpakete zur Nutzung während Ihres Aufenthalts an:
- Fernseher (3 Wochen): 20 €
- WLAN (3 Wochen) für 2 Geräte: 25 €
- WLAN (3 Wochen) für ein weiteres Gerät: 15 €
- Mediapaket/ WLAN + TV für 2 Geräte (3 Wochen): 35 €
- Verlängerung pro Woche (für Mediapaket): 5,00 €
- Telefon im Zimmer: pro Einheit 16 Cent
- Tragetasche (lange od. kurze Henkel) 2,00 €
- Rucksäcke 3,50 €
- Trinkflasche 3,80 €Preise freibleibend und unverbindlich. Änderungen vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Datenschutz- und rechtlichen Gründen keine Unterstützung bei der Einrichtung privater Laptops, Smartphones oder anderer Geräte anbieten können.
- Kann meine Begleitperson an der Medizinische Trainings-Therapie teilnehmen?
Begleitpersonen sind herzlich eingeladen, bei ausreichender personeller Verfügbarkeit am MTT-Training für 40 € teilzunehmen. Da unsere Rehabilitanden im Mittelpunkt stehen, bitten wir vorab um eine kurze Rücksprache an der Rezeption. (Preise freibleibend und unverbindlich. Änderungen vorbehalten.)