Partner auf die man sich verlassen kann

Vertragspartner im Überblick

Verlässliche Zusammenarbeit braucht starke Partner - hier finden Sie eine Übersicht unserer Vertragspartner und unserer Versorgungsverträge.

 

Vertragspartner

  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Rentenversicherungsträger
  • Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
  • Private Krankenversicherungen (PKV)
  • Versorgungsvertrag (§ 111 SGB V, § 107)

 

Versorgungsvertrag

  • Die Beihilfeberechtigung im Sinne von § 7 Abs. 4 BhV, § 6 Abs. 1 Nr. 6 BhV und § 30 GeWo ist gegeben.
  • erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V
  • verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V
  • verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V
  • mit Zusatzindikation, Diabetes Typ II und Adipositas bis 160 kg