Partner auf die man sich verlassen kann
Vertragspartner im Überblick
Verlässliche Zusammenarbeit braucht starke Partner - hier finden Sie eine Übersicht unserer Vertragspartner und unserer Versorgungsverträge.
 
Vertragspartner
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Rentenversicherungsträger
- Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
- Private Krankenversicherungen (PKV)
- Versorgungsvertrag (§ 111 SGB V, § 107)
 
Versorgungsvertrag
- Die Beihilfeberechtigung im Sinne von § 7 Abs. 4 BhV, § 6 Abs. 1 Nr. 6 BhV und § 30 GeWo ist gegeben.
- erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V
- verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V
- verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V
- mit Zusatzindikation, Diabetes Typ II und Adipositas bis 160 kg
