Gesetzliche Zuzahlung

Wir rechnen den Eigenanteil während Ihres Aufenthaltes im Auftrag Ihrer Krankenkasse ab.

Pro Kalenderjahr ist laut § 39, Abs. 4 SGB V ein Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag/ für maximal 28 Tage zu entrichten. 280,– Euro.

Die vorangegangenen Krankenhausaufenthalte verringern Ihren zu zahlenden Eigenanteil

bei uns in der Klinik und werden angerechnet.

Sollten Sie im Besitz eines Befreiungsausweises sein, bringen Sie diesen oder eine Kopie mit.

Zahlungsmöglichkeiten: Bar oder per EC- Karte.

In der Klinik befindet sich kein Bankautomat.