Angebote für Selbstzahler

Unsere Klinik ist nach § 30 der Gewerbeordnung als Krankenanstalt konzessioniert und bietet Rehabilitationsmaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen gemäß § 6 und § 7 BhV an.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Wir verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 111a und § 111 Abs. 2 SGB V.
  • Die Klinik erfüllt die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V.
  • Es bestehen Preisvereinbarungen mit Sozialversicherungsträgern.

 

Aufnahme erfolgt unter anderem nach:

  • Schweren Erkrankungen und operativen Eingriffen, wie z. B. Herzinfarkt, Herzoperationen oder Operationen an peripheren Arterien
  • Endoprothesen- Operationen
  • Herz-, Gefäß- und Kreislauferkrankungen
  • Degenerativen Erkrankungen der Bewegungsorgane (Orthopädie)
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Allgemeinen Erschöpfungszuständen

 

Bei einer Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme:

Wenn sich Ihr Aufenthalt über das vereinbarte Abreisedatum hinaus verlängert, zahlen Sie für die zusätzlichen Tage den üblichen Tagessatz.
Bitte klären Sie eigenständig mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob diese die Kosten für die Verlängerung übernehmen.

Bei freier Kapazität

Leistungen für Selbstzahler im Einzelzimmer

  • Komfortable Unterkunft im Einzelzimmer mit Vollpension
  • Mediapaket mit TV und WLAN
  • Trinkflasche und Tragetasche
  • Diverse Hygieneartikel
  • Kostenlose Bereitstellung eines Bademantels
  • Gesundes Ernährungskonzept
  • Nutzung von Schwimmbad und Sauna
Für Selbstzahler

Abrechnungsinformationen

Einige medizinische Leistungen, die über die reguläre Reha-Behandlung hinausgehen, werden separat berechnet. Dazu zählen zum Beispiel ärztlich veranlasste Laboruntersuchungen oder medizinisch-technische Leistungen. Diese rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – mit einem Abschlag von 25 % auf die regulären Sätze.

Bitte beachten Sie: Eine Abrechnung nach individuellen Versicherungstarifen ist nicht möglich. Wir berechnen die Leistungen auf Grundlage unserer festgelegten Steigerungsfaktoren, die je nach Aufwand zwischen 1,5 und 2,8 liegen können.

Auch zusätzliche therapeutische Maßnahmen, physikalische Anwendungen sowie Dienst- und Sachleistungen, die ärztlich verordnet werden, rechnen wir nach unserer gültigen hausinternen Preisliste ab.

Bei Fragen dazu beraten wir Sie gern – offen, transparent und persönlich.
Für weitere Informationen oder zur Reservierung kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an verwaltung@deegenberg.de oder telefonisch unter 0971 / 821-8205.

Wichtige Hinweise für Selbstzahler

  • Sie erhalten Ihre Rechnung in zweifacher Ausführung, sodass Sie diese bequem bei Ihrer Beihilfestelle oder privaten Versicherung einreichen können.
  • Vertragspartner ist der Rehabilitand selbst – eine direkte Abrechnung mit Beihilfestellen oder Versicherungen erfolgt nicht.
  • Die Zahlung der Rechnung erfolgt per Überweisung.

Bitte beachten Sie außerdem:
Wenn Sie eine ärztlich verordnete Anwendung nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte rechtzeitig ab – nur so kann diese als „entschuldigt“ vermerkt und nicht berechnet werden. Nicht abgemeldete Leistungen gelten als in Anspruch genommen und werden entsprechend abgerechnet.

Bei Fragen zu den Abrechnungsmodalitäten oder zur Kostenerstattung helfen wir Ihnen gern persönlich weiter.