Ihr Weg zur Reha

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen FAQ

„Gibt es ein Recht auf Reha?“

Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie laut Sozialgesetzbuch I § 4 ein Recht auf Rehabilitation. Im Gesetz steht, Sie haben ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

„Wer ist für die Reha zuständig?“

Sind Sie berufstätig, Arbeit suchend oder Empfänger von ALG II ist die Deutsche Rentenversicherung für Sie zuständig. Sind Sie nicht erwerbstätig, beziehen Sie eine Rente oder sind Sie als Selbstständiger krankenversichert, ist Ihre Krankenkasse zuständig.

„Wie beantrage ich eine Reha“

Füllen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus aus. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger telefonisch anfordern oder im Internet herunterladen.

„Wann wird eine medizinische Reha genehmigt?“

Eine medizinische Reha wird genehmigt, wenn Sie

  1. einen Rehabilitationsbedarf haben,
  2. in der Lage sind, eine Reha anzutreten (Rehabilitationsfähigkeit) und
  3. davon auszugehen ist, dass eine Rehabilitation Ihren Gesundheitszustand verbessert (günstige Rehabilitationsprognose).

„Kann ich mir eine Reha-Klinik aussuchen?“

Sowohl für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als auch für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gilt: Bei Zuweisung einer Klinik ist in erster Linie die medizinische Eignung für das Krankheitsbild des Patienten und für das Erreichen des Reha-Zieles vom zuständigen Kostenträger zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Sie aber über das sog. Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX) Einfluss auf die Auswahl Ihrer Reha-Klinik nehmen.

„Was mache ich, wenn meine Reha nicht genehmigt wird?“

Sollte entweder Ihr Reha-Antrag oder aber Ihre Wunschklinik vom Kostenträger abgelehnt worden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.