Die verbindliche Reservierung Ihres Zimmers erfolgt nach Rücksendung des von Ihnen persönlich unterschriebenen Anmelde- und Fragebogens. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer – etwa hinsichtlich Lage, Ausstattung (z. B. Balkon) oder Ausrichtung (Nordseite, Westseite etc.) – besteht nicht.
Die Aufnahme in unserer Klinik erfolgt in der Regel vollstationär. Die allgemeinen Leistungen beinhalten die Unterbringung im Einzelzimmer mit eigener Nasszelle, Vollverpflegung sowie die medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung. Ein Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nur bei Abschluss eines entsprechenden Wahlleistungsvertrags. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ambulante Patientinnen und Patienten nehmen ihre therapeutischen Anwendungen tagsüber in der Klinik wahr. Sie erhalten Frühstück und Mittagessen, Handtücher für die Behandlungen sowie Zugang zu einem separaten Aufenthalts- und Ruheraum.
Bei Kostenübernahme durch Leistungsträger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse): Die Klinik rechnet direkt mit dem Kostenträger ab. Selbstzahler und Privatpatienten erhalten die Rechnung direkt am Ende des Aufenthalts.
Wird die Rehabilitationsmaßnahme ohne triftigen Grund und/oder ohne rechtzeitige Benachrichtigung (mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Anreisetermin) nicht angetreten, behalten wir uns vor, analog § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 % des jeweils gültigen Tagessatzes für bis zu fünf Tage zu berechnen.
Diese Gebühr entfällt für jene Tage, an denen das Zimmer nachweislich anderweitig belegt werden kann.
Eine Beurlaubung oder Unterbrechung während des Aufenthalts ist nur aus zwingenden Gründen und nur auf Anordnung des behandelnden Arztes möglich. Die vereinbarte Tagespauschale wird auch während dieser Zeit berechnet.
Eine Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme kann nicht garantiert werden. Sollte sie aus medizinischen Gründen in Absprache mit dem behandelnden Arzt und der Verwaltung erfolgen, kann dies einen Zimmerwechsel erforderlich machen.
Bei vorzeitigem Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme ohne medizinische Notwendigkeit oder bei Nichtnutzung des Zimmers am Anreisetag wird eine Gebühr in Höhe von drei Tagessätzen berechnet.
Organisatorisch bedingte Umzüge innerhalb der Klinik erfolgen nur aus medizinischen Gründen. Bei einem Zimmerwechsel auf eigenen Wunsch berechnen wir eine Reinigungs- und Servicepauschale von 50,00 €.
Am Abreisetag ist das Zimmer bis spätestens 08:30 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Freigabe behalten wir uns vor, einen weiteren Tagessatz in Rechnung zu stellen.
Wertsachen können im Zimmersafe deponiert werden. Die Klinik übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände.
Für Schäden an Gegenständen oder Fahrzeugen des Rehabilitanden haftet die Klinik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Alle Haftungsansprüche, gleich aus welchem Grund, sind unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung der Klinik schriftlich anzuzeigen. Ansonsten entfällt der Haftungsanspruch.
Die Nutzung des Klinikparkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Rehabilitand sowie die Begleitperson ist an die Hausordnung gebunden. Diese finden Sie in der Patienteninformationsmappe im Zimmer.
Das Rauchen (Tabak) ist nur an den ausgewiesenen Stellen erlaubt. Raucherpavillon.
Die Deegenberg Klinik macht vom Hausrecht gemäß Cannabisgesetz (CanG) Gebrauch: Das Rauchen von Cannabis ist in der Klinik verboten.
Aus hygienerechtlichen Gründen ist das Mitführen von Haustieren in die Klinikgebäude nicht gestattet. Dies gilt sowohl für Patienten als auch für Besucher.
Allgemeines zur Sicherheit
Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte stellt ein erhöhtes Risiko dar und ist aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen grundsätzlich zu vermeiden. Die bestehenden Regelungen ergeben sich aus der Brandschutzordnung der Klinik sowie geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Schutz aller Rehabilitanden, Mitarbeitenden und Besucher hat oberste Priorität.
Zulässige elektrische Geräte
Sofern auf das Mitbringen nicht verzichtet wird, ist die Nutzung privater elektrischer Kleingeräte nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zulässig (z.B. Mobiltelefone, Tablets, Laptops, elektrische Zahnbürste). Die Geräte dürfen keine sichtbaren Mängel oder Defekte aufweisen. Eine CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Zusätzlich muss eines der folgenden anerkannten Prüfzeichen am Gerät erkennbar vorhanden sein:
Eine technische Prüfung durch die Klinik erfolgt nicht. Die Verantwortung für die sichere Beschaffenheit und Nutzung zugelassener privater Geräte liegt ausschließlich bei der jeweiligen Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden.
Unzulässige Geräte
Nicht erlaubt ist das Mitbringen oder Verwenden elektrischer Geräte mit Heizelementen oder hoher Leistungsaufnahme. Dazu zählen insbesondere:
Auch das Abstellen und Laden von Fahrrädern oder E-Bikes in Patientenzimmern ist untersagt!
Ladevorgänge elektrischer Geräte
Elektrische Kleingeräte dürfen nur geladen werden, wenn sich der Rehabilitand bzw. die Rehabilitandin im Zimmer aufhält. Ein unbeaufsichtigter Ladevorgang ist untersagt. Auch hier gilt: Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die die unter Punkt 2 genannten Sicherheitskriterien erfüllen. Das Laden von E- Bike- Akkus in den Patientenzimmern ist verboten.
Offenes Feuer und Rauchmelder
Offenes Feuer, das Abbrennen von Kerzen oder vergleichbaren Lichtquellen ist im gesamten Klinikbereich streng verboten. Auch das Verwenden von Sprühmitteln (z.B. Raumspray, Deodorant, Parfüm, Körperspray, Haarspray) in der Nähe von Rauchmeldern sowie starker Wasserdampf beim Duschen können Feueralarm auslösen. Bitte halten Sie beim Duschen stets die Badezimmertür geschlossen. Die Kosten eines durch Fehlalarm verursachten Feuerwehreinsatzes trägt der Verursacher bzw. die Verursacherin.
Medizinische Geräte
Privat mitgebrachte medizinische Geräte wie Apnoe-Monitore, Oximeter oder Sauerstoffgeräte dürfen nur genutzt werden, wenn sie regelmäßig gewartet und geprüft wurden. Die Nutzung muss den jeweiligen Betriebsanleitungen entsprechen.
Haftung und Eigenverantwortung
Die Klinik übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Geräte. Ebenso haftet sie nicht für Schäden, die durch den Betrieb privater, nicht zugelassener oder technisch mangelhafter Geräte entstehen. Die Nutzung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Für alle daraus entstehenden Schäden haftet allein der Rehabilitand bzw. die Rehabilitandin.
Störungen des Klinikbetriebs
Die Nutzung privater elektrischer Geräte darf weder den Klinikbetrieb stören noch das Wohlbefinden anderer Rehabilitanden oder Mitarbeitender unzumutbar beeinträchtigen.
Die medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation (z. B. Krankenakte) bleibt Eigentum der Klinik. Ein Anspruch auf Originaldokumente besteht nicht. Kopien werden auf Wunsch gegen eine Aufwandsentschädigung ausgehändigt.
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Bad Kissingen.
Klinikleitung, Juni 2025