Hausordnung der Deegenbergklinik

 

1. Allgemeines

Unsere Klinikgebäude wurden mit erheblichem Aufwand gestaltet und ausgestattet. Wir bitten Sie daher, alle Einrichtungsgegenstände und technischen Anlagen pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haften Sie persönlich.

2. Wertsachen und Tresor

Bitte bewahren Sie Bargeld und Wertsachen während Ihres Aufenthalts sicher im Zimmersafe auf. Die Deegenbergklinik, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie andere Kostenträger übernehmen keine Haftung für Verluste. Am Abreisetag bitten wir Sie, den Safe zu leeren und geöffnet zu hinterlassen.

3. Zimmerschlüssel

Mit Aushändigung des Zimmerschlüssels übernehmen Sie die Verantwortung dafür. Bei Verlust stellen wir die Kosten für Ersatz in Rechnung. Bitte geben Sie den Schlüssel am Abreisetag an der Rezeption zurück.

4. Rauchen

In den gesamten Klinikgebäuden, in den Patientenzimmern sowie in allen geschlossenen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot. Zum Rauchen nutzen Sie bitte ausschließlich den ausgewiesenen Raucherpavillon im Außenbereich.

5. Parken

Auf dem Klinikgelände besteht ausdrückliches Parkverbot, um die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Lieferdienste jederzeit zu gewährleisten. Sie können Ihr Fahrzeug kostenfrei auf dem klinikeigenen Parkplatz abstellen – die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung.

6. Nutzung von Schwimmbad und Sauna

Die Nutzung des Schwimmbeckens und der Sauna außerhalb der therapeutischen Anwendungen ist nur gestattet, wenn:

  • Sie sicher schwimmen können,
  • eine ärztliche Genehmigung vorliegt,
  • mindestens zwei weitere Personen gleichzeitig anwesend sind,
  • die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt.

7. Unfälle und Verletzungen

Bitte melden Sie Unfälle, Verletzungen oder akute Beschwerden umgehend an den zuständigen Pflegestützpunkt oder an den diensthabenden Arzt. So kann eine schnelle medizinische Versorgung gewährleistet und mögliche Folgeschäden vermieden werden.

8. Rehabilitationszeit und Beurlaubung

Die Rehabilitationsmaßnahme erstreckt sich über den von Ihrem Kostenträger bewilligten Zeitraum. Beurlaubungen oder ein vorzeitiger Abbruch der Maßnahme sind nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen und mit ärztlicher Zustimmung möglich.

9. Nachtruhe

Die Klinikgebäude werden täglich um 22:30 Uhr geschlossen. Bitte suchen Sie bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Zimmer auf. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Rehabilitanden und vermeiden Sie Lärm in Treppenhäusern, Fluren und im Außenbereich. Besuche auf dem Zimmer sind während der Nachtruhe nicht gestattet.

10. Verhalten und Mitwirkung

Das gesamte Personal ist von der Klinikleitung beauftragt, auf die Einhaltung der Hausordnung und Nachtruhe zu achten. Den Hinweisen des Personals ist Folge zu leisten. Wiederholte Verstöße oder mangelnde Mitwirkung können zum Abbruch der Rehabilitationsmaßnahme führen.

11. Anliegen und Beschwerden

Bitte wenden Sie sich mit Fragen, Beschwerden oder besonderen Wünschen jederzeit vertrauensvoll an die Rezeption. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären.

12. Sicherheitsbestimmungen & Nutzungsregeln für private Elektrogeräte

Allgemeines zur Sicherheit

Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte stellt ein erhöhtes Risiko dar und ist aus sicherheits- und brandschutztechnischen Gründen grundsätzlich zu vermeiden. Die bestehenden Regelungen ergeben sich aus der Brandschutzordnung der Klinik sowie geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Schutz aller Rehabilitanden, Mitarbeitenden und Besucher hat oberste Priorität.

Zulässige elektrische Geräte

Sofern auf das Mitbringen nicht verzichtet wird, ist die Nutzung privater elektrischer Kleingeräte nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zulässig (z.B. Mobiltelefone, Tablets, Laptops, elektrische Zahnbürste). Die Geräte dürfen keine sichtbaren Mängel oder Defekte aufweisen. Eine CE-Kennzeichnung allein reicht nicht aus. Zusätzlich muss eines der folgenden anerkannten Prüfzeichen am Gerät erkennbar vorhanden sein:

  • GS („Geprüfte Sicherheit“)
  • VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik)
  • TÜV (Technischer Überwachungsverein)

Eine technische Prüfung durch die Klinik erfolgt nicht. Die Verantwortung für die sichere Beschaffenheit und Nutzung zugelassener privater Geräte liegt ausschließlich bei der jeweiligen Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden.

Unzulässige Geräte

Nicht erlaubt ist das Mitbringen oder Verwenden elektrischer Geräte mit Heizelementen oder hoher Leistungsaufnahme. Dazu zählen insbesondere:

  • Heizkissen, Heizdecken, Heizlüfter
  • Heizlampen, Infrarotgeräte
  • Kochgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Tauchsieder
  • Klimageräte, Ventilatoren, Kühlkissen, Kühlgeräte
  • Bügeleisen

Auch das Abstellen und Laden von Fahrrädern oder E-Bikes in Patientenzimmern ist untersagt!

Ladevorgänge elektrischer Geräte

Elektrische Kleingeräte dürfen nur geladen werden, wenn sich der Rehabilitand bzw. die Rehabilitandin im Zimmer aufhält. Ein unbeaufsichtigter Ladevorgang ist untersagt. Auch hier gilt: Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die die unter Punkt 2 genannten Sicherheitskriterien erfüllen. Das Laden von E- Bike- Akkus in den Patientenzimmern ist verboten.

Offenes Feuer und Rauchmelder

Offenes Feuer, das Abbrennen von Kerzen oder vergleichbaren Lichtquellen ist im gesamten Klinikbereich streng verboten. Auch das Verwenden von Sprühmitteln (z.B. Raumspray, Deodorant, Parfüm, Körperspray, Haarspray) in der Nähe von Rauchmeldern sowie starker Wasserdampf beim Duschen können Feueralarm auslösen. Bitte halten Sie beim Duschen stets die Badezimmertür geschlossen. Die Kosten eines durch Fehlalarm verursachten Feuerwehreinsatzes trägt der Verursacher bzw. die Verursacherin.

Medizinische Geräte

Privat mitgebrachte medizinische Geräte wie Apnoe-Monitore, Oximeter oder Sauerstoffgeräte dürfen nur genutzt werden, wenn sie regelmäßig gewartet und geprüft wurden. Die Nutzung muss den jeweiligen Betriebsanleitungen entsprechen.

Haftung und Eigenverantwortung

Die Klinik übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Geräte. Ebenso haftet sie nicht für Schäden, die durch den Betrieb privater, nicht zugelassener oder technisch mangelhafter Geräte entstehen. Die Nutzung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Für alle daraus entstehenden Schäden haftet allein der Rehabilitand bzw. die Rehabilitandin.

Störungen des Klinikbetriebs

Die Nutzung privater elektrischer Geräte darf weder den Klinikbetrieb stören noch das Wohlbefinden anderer Rehabilitanden oder Mitarbeitender unzumutbar beeinträchtigen.

Klinikleitung, Juni 2025