Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Rücksendung des unterschriebenen persönlichen Anmelde-/Fragebogens können wir Ihre Zimmerbuchung verbindlich fixieren. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
- Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis 08:30 Uhr freizugeben. Andernfalls wird Ihnen dieser Tag persönlich in Rechnung gestellt.
- Der Rehabilitand wird in der Klinik vollstationär aufgenommen. Die allgemeinen Leistungen umfassen die Unterbringung im Einzelzimmer mit Nasszelle, Vollverpflegung sowie die erforderliche medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung.
- Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nur über einen Wahlleistungsvertrag und separate Abrechnung nach der GOÄ.
- Wird die Rehabilitationsbehandlung ohne Angabe von Gründen und/oder ohne rechtzeitige Benachrichtigung (eine Woche vor Anreisetermin) nicht angetreten, erlauben wir uns, analog BGB, fünf Tage zu 80 Prozent des jeweils gültigen Tagessatzes dem Rehabilitanden direkt in Rechnung zu stellen. Diese Reservierungsgebühr entfällt für jene Tage, an denen wir das Zimmer anderweitig belegen können.
- Liegt eine Kostenübernahmeerklärung des Leistungsträgers (Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) vor, rechnet die Klinik die Pflegekosten mit diesen direkt ab.
- Bei Selbstzahlern/Privatpatienten erfolgt die Rechnungsstellung direkt an den Patienten am Ende des Aufenthalts. Vor Aufnahme ist eine Vorauszahlung in Höhe von 3.000,00 € zu leisten (Vorabüberweisung: Die aktuellen Kontodaten erfahren Sie in unserer Buchhaltung bzw. sind auf der Vorabrechnung vermerkt).
- Eine Beurlaubung bzw. Unterbrechung während der vollstationären Therapie ist nur aus zwingenden Gründen und nur auf Anordnung des behandelnden Arztes in unserer Klinik möglich. Die Kosten der Pauschale werden Ihnen jedoch weiterhin berechnet.
- Die gesamte medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation in der Krankenakte und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Klinik. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Originale. Kopien werden selbstverständlich auf Wunsch gegen eine Aufwandsentschädigung gefertigt.
- Der Rehabilitand ist an die Hausordnung gebunden (die Patienten-Informationsmappe liegt auf dem Zimmer). Insbesondere ist das Rauchen (Tabak) außer an den ausgewiesenen Orten auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
- Geld und Wertsachen können im Zimmersafe deponiert werden. Die Deegenbergklinik übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände. Für Beschädigungen an Gegenständen oder Fahrzeugen des Rehabilitanden durch das Klinikpersonal haftet die Klinik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle Haftungsansprüche, gleich aus welchem Grund, sind unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung der Klinik schriftlich anzuzeigen. Ansonsten entfällt der Haftungsanspruch.
- Die Benutzung unseres Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eine Verlängerung der Rehabilitationsbehandlung kann nicht garantiert werden. Wenn diese erfolgt, dann ausschließlich aus medizinischen Gründen in Absprache mit dem zuständigen Arzt und der Verwaltung. Dies kann ggf. einen Zimmerwechsel zur Folge haben.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Bad Kissingen.
- Umzüge innerhalb der Klinik können organisatorisch nur aus medizinischen Gründen vorgenommen werden. Sollten Sie dennoch auf einen Zimmerwechsel bestehen, so müssen wir eine Reinigungs- und Servicepauschale von 50,00 € berechnen.
- Die Deegenbergklinik macht beim Cannabisgesetz (CanG) von ihrem Hausrecht Gebrauch. Das Rauchen von Cannabis ist in der Deegenbergklinik verboten.
- Bitte beachten Sie, dass der Gebrauch von Haarspray, Deodorant, Duftsprays, Parfüm und ähnlichen Produkten in unmittelbarer Nähe oder direkt unter dem Rauchmelder einen Alarm auslösen kann. Auch Wasserdampf, der beim Duschen entsteht, kann einen Alarm auslösen. Um dies zu vermeiden, schließen Sie bitte die Badezimmertür während des Duschens. Die Kosten eines dadurch verursachten Feuerwehreinsatzes werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Stand: 06/2024