Hausordnung der Deegenbergklinik

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deegenbergklinik sind auf der Homepage www.deegenbergklinik.de zu finden.

 

  • Die Klinikgebäude sind mit erheblichem Aufwand ausgestattet worden. Wir bitten, die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können Sie haftbar gemacht werden.

 

  • Ihr Bargeld sollten Sie in Ihrem Interesse sicher im Tresor verwahren. Die Deegenbergklinik, DRV- Bund und andere Kostenträger können für entstandene Verluste nicht haftbar gemacht werden. Bitte leeren Sie am Tag der Abreise den Tresor und lassen diesen geöffnet.

 

  • Mit der Aushändigung des Zimmerschlüssels sind Sie für diesen selbst verantwortlich. Bei Verlust müssen wir den Ersatz berechnen. Der Zimmerschlüssel muss am Tag der Abreise wieder an der Rezeption abgegeben werden.

 

  • Es besteht auf dem gesamten Gelände, in den Zimmern sowie in allen geschlossenen Räumlichkeiten, Rauchverbot. Sie können den dafür vorgesehenen Raucherpavillon nutzen.

 

  • Auf dem gesamten Gelände besteht Parkverbot. Dieses ist unbedingt einzuhalten, da eine Durchfahrt für Krankenwägen, Feuerwehr sowie für Versorgungsfahrzeuge gewährleistet sein muss. Autos können auf dem klinikeigenen Parkplatz kostenlos, aber ohne Haftung abgestellt werden. Siehe Beschilderung.

 

  • Die Nutzung des Schwimmbeckens und der Sauna außerhalb der therapeutisch geleiteten Anwendungszeiten ist nur unter folgenden Vorrausetzungen gestattet:
    • Sie können schwimmen.
    • es liegt eine ärztliche Genehmigung vor.
    • auf eigene Gefahr und wenn sich zwei weitere Personen im Schwimmbad befinden.

 

  • Bei Unfällen und Verletzungen bitten wir Sie, sich sofort bei Ihrem zuständigen Stützpunkt oder dem diensthabenden Arzt zu melden um eine rasche Behandlung zu beginnen und mögliche Folgeschäden auszuschließen.

 

  • Die Rehabilitationsleistung erstreckt sich über den bewilligten Zeitraum. Eine Beurlaubung oder vorzeitige Beendigung der Leistung ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit ärztlichem Einverständnis bzw. auf ärztliche Veranlassung möglich.

 

  • Die Klinikgebäude werden um 22.30 Uhr geschlossen. Spätestens um diese Zeit sollten Sie Ihr Zimmer aufgesucht haben.
    Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Rehabilitanden und vermeiden Sie Lärm in den Treppenhäusern, Gängen und vor den Klinikeingängen. Besucher auf dem Zimmer sind während der Nachtruhe nicht gestattet. Das gesamte Personal ist von der Geschäftsleitung gebeten, die Einhaltung der Nachtruhe und der Hausordnung zu überprüfen. Den Aufforderungen des Personals bitten wir Folge zu leisten.
    Eine mangelnde Mitwirkung und Nichteinhaltung der Hausordnung, kann eine sofortige Beendigung der Rehabilitation zur Folge haben.

 

Beschwerden oder besondere Wünsche bitten wir unverzüglich der Rezeption zu melden.

(Oktober 2024)